Allgemeine Geschäftsbedingungen der
K&T Kaufhold & Team GmbH und Partner

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der K&T · Kaufhold & Team GmbH, deren Partner und jeweiligen Auftraggebern.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


§ 2 Anmeldungen
Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen. Die Daten der Teilnehmer werden nur für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.


§ 3 Bestätigungen
Jede Anmeldung wird von K&T bestätigt. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie, falls gewünscht, die Bestätigung der Hotelreservierung sowie eine ausführliche Wegbeschreibung.


§ 4 Absagen/ Stornierungen von Trainings-/ Beratungsterminen
(1) Absagen bei offenen Trainingsterminen
Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn, fallen keine Stornokosten an. Bei einer Absage zwischen 4 und 2 Wochen vor Trainingsbeginn erhebt K&T 50% der Trainingsgebühr. Bei späterer Absage wird das volle Honorar fällig. Stellt der Kunde einen Ersatzteilnehmer, entfallen die Stornokosten.
(2) Absagen durch Auftraggeber bei Inhousetraining/ -beratung
Bei einer Absage bis 8 Wochen vor Trainingsbeginn fallen keine Stornokosten an. Bei einer Absage zwischen 8 und 4 Wochen vor Trainingsbeginn erhebt K&T 50% der Trainingsgebühr als Stornokosten. Bei späterer Absage wird das volle Honorar fällig.


§ 5 Hotelreservierungen
Hotelreservierungen werden auf Wunsch im Namen und Rechnung des Trainingsteilnehmers von K&T vorgenommen.


§ 6 Invest und Fälligkeit
Das Trainingsinvest versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es ist vor Trainingsbeginn bzw. innerhalb 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen.


§ 7 Haftung
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei Ausfall eines Trainings-/ Beratungstermins durch Krankheit des Trainers, bei zu geringer Teilnehmerzahl (gilt nur für offene Trainings) oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Trainings/ der Beratung.
Die K&T · Kaufhold & Team GmbH, so wie alle Partner, können in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Auch weitere Regressansprüche sind ausgeschlossen. Sie erhalten bereits entrichtete Trainingsgebühren in diesen Fällen umgehend zurück erstattet oder können auf Wunsch auf einen anderen Termin umbuchen.


§ 8 Urheberrechte
Die ausgeteilten Trainingsunterlagen oder nachgelieferte Dokumentationen dürfen, ohne schriftliche Genehmigung der Firma K&T · Kaufhold & Team GmbH, so wie deren Partner, nicht vervielfältigt werden.


§ 9 Sonstiges
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. Diese Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


§ 10 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz des jeweiligen K&T Standorts Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
K&T ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.